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Sind Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr noch zeitgemäß?
Eine Sirene soll die Bevölkerung vor Gefahren warnen, wie Brände, Überschwemmungen und Katastrophen die Leib und Leben gefährden.
Warum ertönt die Sirene auch beispielsweise bei Verkehrsunfällen, Unterstützungen des Rettungsdienstes oder umgestürzten Bäumen, bei denen keine Unmittelbare Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht?
Gründe, welche zu einer Alarmierung der Feuerwehr führen, stellt der Gesetzgeber fest, im vorliegenden Fall der Freistaat Sachsen. Dieser hat als Rechtsgrundlage für Alarmierungen der Feuerwehren ein Gesetz erlassen, das „Sächsische Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz“. Spezieller an dieser Stelle der „§ 16 Pflichten der Feuerwehr“.
Im Absatz 1 erklärt der Gesetzgeber klar und deutlich, dass auch solche Einsätze eine wichtige Aufgabe der sächsischen Feuerwehren sind. Hier stellt sich im Vorfeld immer eine Bedrohung für Leib und Leben ein.
Des Weiteren regelt der Gesetzgeber neben den Aufgaben der Feuerwehr auch die Alarmierungswege. An dieser Stelle ist eine Alarmierung über Funkmeldeempfänger bzw. Sirenen im ländlichen Raum üblich, um ansässige Rettungskräfte in Marsch zu setzen.
Reichen Funkmeldeempfänger und die moderne Handyalarmierung in der heutigen Zeit denn nicht aus?
Nein, auch bei Funkmeldeempfängern und Handyalarmierung kann es beispielsweise bei Netzausfall oder Störungen zur Unterbrechung der Sicherstellung der Alarmierung von Einsatzkräften kommen. Außerdem ist die Alarmierung per Telefon noch keine gesetzlich geregelte Alarmierungsform, welche also lediglich ergänzend genutzt wird.
Daher ist die Sirene immer noch die sicherste und wichtigste Alarmierungsform unserer Einsatzkräfte.
Ist es nicht möglich den nächtlichen „Lärm“ durch die Sirene trotzdem zu reduzieren?
Natürlich wissen wir, dass eine nächtliche Alarmierung über Sirene mit einer gewissen Lärmbeaufschlagung einhergeht. Aus diesem Grund haben wir bereits die Sirenenalarmierung für den Einsatzleitwagen abgeschaltet, wenn dieser überörtlich alarmiert wird. Da unsere Wehr Fahrzeugspezifisch alarmiert wird, konnten wir dies so umsetzen und hat bereits zu einer erheblichen Reduzierung nächtlicher Sirenenalarme geführt. Für die Bürgerinnen und Bürger blieb das natürlich bisher unbemerkt.
Beispielweise kann aber auch bei einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus das nächtliche Sirenensignal lebensrettend sein. Denn im Schlaf werden unter anderem die Sinne für die Wahrnehmung von Gerüchen und Geräuschen stark eingeschränkt. Das lautstarke Sirenensignal kann dann eventuell betroffene Bürger noch rechtzeitig warnen, damit sich diese in Sicherheit bringen können. Dies ist nur ein weiterer Grund, warum wir an der Sirenenalarmierung festhalten müssen.
Beispielweise kann aber auch bei einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus das nächtliche Sirenensignal lebensrettend sein. Denn im Schlaf werden unter anderem die Sinne für die Wahrnehmung von Gerüchen und Geräuschen stark eingeschränkt. Das lautstarke Sirenensignal kann dann eventuell betroffene Bürger noch rechtzeitig warnen, damit sich diese in Sicherheit bringen können. Dies ist nur ein weiterer Grund, warum wir an der Sirenenalarmierung festhalten müssen.
Welche Sirenenwarntöne werden in Deutschland unterschieden?
Probealarm: 15-sekündiger Dauerton
Warnung vor Gefahren: Eine Minute auf und abschwellender Ton
Entwarnung der Gefahr: Eine Minute Dauerton
Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr: 3x15 Sekunden Dauerton